Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
wir stellen derzeit vermehrt fest, dass Fahrzeuge unberechtigt im Bereich der Feuerwehrausfahrt parken oder den Feuerwehrhof als Abkürzung bzw. Ausweichstrecke nutzen. Dies stellt ein massives Sicherheitsrisiko dar und gefährdet im Ernstfall direkt anrückende Feuerwehrleute sowie andere Verkehrsteilnehmer.
Jede Sekunde zählt, wenn Rettungskräfte im Notfall ausrücken müssen!
Bitte beachten Sie daher dringend folgende Punkte:
Klare Beschilderung
Sowohl die Einfahrt als auch die Ausfahrt sind deutlich gekennzeichnet. Die Einfahrt und die Ausfahrt sind durch das Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art / Zeichen 250" sowie zusätzliche Hinweiseschilder "Feuerwehrzufahrt ständig freihalten" gekennzeichnet.
Absolute Halteverbotszone:
Die Parkplätze auf dem Hof sind eindeutig als absolutes Halteverbot markiert – Ausnahmen gelten hier ausschließlich für aktive Feuerwehrangehörige.
Privatgrundstück & Hausrecht
Auch wenn es sich um ein öffentliches Gebäude handelt, ist der Feuerwehrhof ein Privatgrundstück. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Nichtbeachtung nicht nur eine Verkehrsordnungswidrigkeit begehen, sondern auch durch die Durchsetzung des Hausrechts direkte Konsequenzen erwarten müssen.
Ausweichmöglichkeiten:
Bitte nutzen Sie als Abstellfläche stattdessen den Mitfahrerparkplatz der Autobahn, der sich direkt neben der Feuerwehrzufahrt befindet und für diese Zwecke vorgesehen ist.
Wir fordern Sie daher nachdrücklich auf, den Feuerwehrhof weder als Durchfahrtsstrecke zu nutzen noch dort unberechtigt zu parken.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme, Ihre Einsicht und Ihren Beitrag zur Sicherheit!
