selbst gemeldete Notlage einer Wohnungsinhaberin
Tür mittels Spezialwerkzeug gewaltfrei geöffnet: Es lag keine eindeutige Notlage vor. Feuerwehr und Rettungsdienst mussten nicht weiter Tätig werden. Die Einsatzstelle wurde an die Wohnungsinhaberin und einem Pflegedienst übergeben.