Am 01.06.2015 kam es gegen 20:12 Uhr zu einem Feuer in einem vermutlich als Jugendtreffpunkt dienenden Holzschuppen. Die Mitglieder des Löschzuges Spexard waren mit Aufräumarbeiten nach dem Feuerwehrfest am Wochenende beschäftigt, als eine dunkle Rauchwolke vom Gerätehaus aus sichtbar wurde.

Unmittelbar nach Sichtung der Rauchwolke wurden die noch am Standort verbliebenen Fahrzeuge, das Löschgruppenfahrzeug (LF 16/12) und der Rüstwagen (RW 2), besetzt und auf Sicht der noch unbekannte Einsatzort angefahren.   

Der zunächst nur vermutete Einsatzort, ein Fachwerkschuppen hinter einem Wohn- und Geschäftshaus an der Verler Straße wurde durch die Besatzung eines zufällig an der Einsatzstelle vorbei kommenden Rettungswagens aus Verl bestätigt. Bei Eintreffen der ersten Kräfte, noch vor der eigentlichen Alarmierung durch die Kreisleitstelle, stand das Gebäude bereits in Vollbrand.  

Unter Atemschutz setzte der Angriffstrupp vom LF 16/12 zwei C-Rohre ein, welche zunächst aus dem Fahrzeugtank gespeist wurden. Zeitgleich wurde eine Wasserversorgung mittels einer B-Haspel zu einem ca. 100m entfernten Unterflurhydranten an der Verler Straße aufgebaut.  Das nur kurze Zeit später eintreffende Tanklöschfahrzeug 20/30 stellte einen weiteren Angriffstrupp, der mit einem dritten C-Rohr zur Rückseite des Schuppens vorging.

Mit diesem massiven Wassereinsatz konnte das Feuer schnell unter Kontrolle gebracht werden. Ein Übergreifen auf eine Baumgruppe, unter der sich der Schuppen befand konnte verhindert werden. Der Totalverlust der Holzhütte ließ sich aber nicht mehr vermeiden.

Die ebenfalls anrückende Besatzung des Tanklöschfahrzeuges 24/50 sowie die Berufsfeuerwehr brauchten nicht mehr tätig werden. Nach ca. einer Stunde konnten auch die Nachlöscharbeiten beendet werden und die Einsatzstelle an den Eigentümer übergeben werden. Brandsachermittler der Kreispolizeibehörde Gütersloh haben die Einsatzstelle noch während der Löscharbeiten in Augenschein genommen.

Am 28.12.2012 kam es bereits einmal zu einem Brandereignis an diesem Objekt. Damals wie heute kann eine zumindest fahrlässige Brandstiftung nicht ausgeschlossen werden. Die Polizei schätzt den entstandenen Sachschaden auf ca. 1.000 Euro.   

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